Die Entlohnung von Mitarbeiter*Innen ist generell von den Tarifverträgen und den geschlossenen Leistungs-und Prüfungsvereinbarungen des jeweiligen Kostenträgers abhängig. In der Regel erfolgt hier eine Einstufung je nach Qualifikation.

Da die Ex In Ausbildung im Vergleich zu einer klassischen Ausbildung wie beispielsweise die zum Heilpädagogen jedoch relativ kurz ist und die Ex In Ausbildung nicht als Fachkraftausbildung im klassischen Sinne aufgefasst wird, werden Ex In´ler oft noch auf dem Niveau von Hilfskräften bezahlt.

Hier darf im Hinblick auf die jeweiligen konkreten Tätigkeitsfelder ein Umdenken in der Entlohnungspraxis stattfinden. Oft übernehmen Ex In´ler in der Praxis die gleichen Aufgaben wie ihre Kolleg*Innen, werden als Spezialisten bei schwierigen und schwer erreichbaren Klienten eingesetzt, sollen den Recoveryansatz in der Organisation etablieren und für mehr Nutzbeteiligung sorgen.

Hier entsteht eine Diskrepanz zwischen Bezahlung und Qualifikation, da sich die Qualifikation nicht nur aus der relativ kurzen
12 -monatigen Ausbildung ergibt, sondern vor allem aus der vorab bewältigten Krisen-und Krankheitserfahrung.

Bei Doppelqualifikationen wird der ursprüngliche Beruf des Absolventen als Kriterium für die Einstufung im Entlohnungssystem herangezogen. Wenn Jemand beispielsweise bereits ein Studium im sozialen Bereich im ersten Berufsleben abgeschlossen hat, kann er auf dem Niveau einer Sozialarbeiterin bezahlt werden.

 

EX-IN AKADEMIE