Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

Genesungsbegleitung braucht mehr als Anerkennung – Impulse aus Rheinland-Pfalz für Hessen

Genesungsbegleitung in Hessen: Von der fachlichen Anerkennung zur verlässlichen Finanzierung

Wie kann Erfahrungswissen zu einer selbstverständlichen und verlässlich finanzierten Leistung im psychiatrischen Hilfesystem werden?

Ein Blick auf die aktuelle Entwicklung zeigt, welche Chancen sich für die Genesungsbegleitung in Hessen eröffnen.

Genesungsbegleiter bringen etwas in das psychiatrische Hilfesystem ein, das sich nicht allein durch fachliche Ausbildung vermitteln lässt: das reflektierte Wissen aus eigener Krisen- und Genesungserfahrung. Sie begegnen Menschen auf Augenhöhe, machen Hoffnung erfahrbar und unterstützen sie dabei, eigene Wege im Umgang mit psychischen Krisen zu finden.

Trotz dieser besonderen Qualität ist die berufliche und strukturelle Verankerung von Genesungsbegleitung vielerorts noch nicht selbstverständlich. Angebote entstehen häufig im Rahmen einzelner Projekte oder hängen vom Engagement einzelner Einrichtungen und Personen ab. Verlässliche Beschäftigungsmöglichkeiten und gesicherte Finanzierungswege bleiben eine Herausforderung.

Eine Entwicklung in Rheinland-Pfalz macht nun deutlich, welche Perspektiven sich eröffnen können, wenn Erfahrungswissen nicht nur fachlich geschätzt, sondern auch sozialrechtlich anerkannt wird.

Rheinland-Pfalz setzt ein wichtiges Signal

In der Ausgabe 2/2026 der Psychosozialen Umschau beschreibt Robert Jacobs, Vorsitzender des Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener Rheinland-Pfalz e. V. und Genesungsbegleiter, die Anerkennung von Peer-Beratung als qualifizierte Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz.

Dem Beitrag zufolge wurde dort nach einem längeren fachlichen und rechtlichen Aushandlungsprozess ein Weg eröffnet, Peer-Beratung unter bestimmten Voraussetzungen als eigenständige, vergütungsfähige Assistenzleistung einzubinden.

Eine wesentliche Grundlage bildet § 78 SGB IX, der Assistenzleistungen zur selbstbestimmten Lebensführung regelt. Entscheidend ist dabei der individuelle Unterstützungsbedarf und nicht allein eine Diagnose. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zu Assistenzdienstleistungen aus dem Jahr 2024 werden im Fachartikel ebenfalls als wichtige fachliche Grundlage benannt.

Die Entwicklung zeigt: Genesungsbegleitung kann über ein ergänzendes Angebot hinausgehen. Sie kann als qualifizierte Unterstützung Bestandteil personenzentrierter Hilfen werden – vorausgesetzt, die fachlichen, rechtlichen und vertraglichen Bedingungen sind erfüllt.

Dabei ist die Anerkennung nicht mit einer automatischen Finanzierung jeder Peer-Leistung gleichzusetzen. Entscheidend bleibt, wie die Regelungen konkret umgesetzt werden und ob entsprechende Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zustande kommen.

Was macht Genesungsbegleitung so besonders?

Genesungsbegleitung beruht auf dem Ansatz Experienced Involvement: Menschen nutzen ihre eigenen Erfahrungen mit psychischen Krisen und Genesungsprozessen, um andere Menschen in vergleichbaren Lebenssituationen zu unterstützen.

Diese Arbeit ist mehr als das Teilen persönlicher Erlebnisse. Durch Qualifizierung, Reflexion und professionelle Gestaltung der Beziehung wird Erfahrungswissen zu einer eigenständigen Kompetenz.

Genesungsbegleiter können beispielsweise dabei unterstützen,

  • eigene Ziele und Perspektiven zu entwickeln,

  • Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zurückzugewinnen,

  • individuelle Krisen- und Notfallstrategien zu erarbeiten,

  • Übergänge zwischen stationärer Behandlung und dem Leben im eigenen Umfeld zu gestalten,

  • die eigenen Bedürfnisse und Wünsche gegenüber dem Hilfesystem zu vertreten.

Besonders in Übergangsphasen, in denen Menschen nach einem Klinikaufenthalt wieder ihren Alltag gestalten müssen, kann eine kontinuierliche, vertrauensvolle Begleitung hilfreich sein.

Genesungsbegleitung ersetzt dabei weder psychiatrische Behandlung noch andere professionelle Unterstützungsleistungen. Sie ergänzt diese durch eine besondere Perspektive: die Begegnung mit einem Menschen, der eigene Krisenerfahrungen reflektiert hat und dadurch neue Zugänge, Hoffnung und Orientierung ermöglichen kann.

Hessen: Die Bedeutung von Erfahrungswissen ist anerkannt – die strukturelle Umsetzung bleibt eine Aufgabe

Auch in Hessen ist die Bedeutung von Genesungsbegleitung und psychiatrischer Selbsthilfe grundsätzlich anerkannt. Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege beschreibt Peer-to-Peer-Beratung als Beratung auf Augenhöhe und hebt hervor, dass ausgebildete Genesungsbegleiter ihre eigenen Erfahrungen nutzen, um andere Menschen bei der Bewältigung psychischer Erkrankungen zu unterstützen.

Auch die Beteiligung von Menschen mit eigener Psychiatrieerfahrung an der Weiterentwicklung der Versorgung wird als wichtig hervorgehoben.

Mit den hessischen Regelungen zur Eingliederungshilfe bestehen zudem Rahmenbedingungen für qualifizierte und kompensatorische Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen erläutert diese Leistungen im Rahmenvertrag 3, der Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung nach Beendigung der Schulausbildung umfasst.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht nur, ob Genesungsbegleitung fachlich sinnvoll ist, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen sie in Hessen als eigenständige Leistung eingesetzt, bewilligt und finanziert werden kann.

Aus den öffentlich zugänglichen Informationen lässt sich keine mit der im Fachartikel beschriebenen Regelung in Rheinland-Pfalz vergleichbare, landesweit verbindliche Anerkennung von EX-IN-Genesungsbegleiter als qualifizierte Assistenz ableiten. Daraus folgt nicht, dass eine Einbindung in Hessen grundsätzlich ausgeschlossen wäre. Vielmehr müssen die konkreten Voraussetzungen, Qualifikationsanforderungen und Vereinbarungsmöglichkeiten im jeweiligen Leistungskontext geprüft werden.

Damit zeigt sich eine zentrale Herausforderung: Die fachliche Wertschätzung von Erfahrungswissen muss sich auch in verlässlichen Strukturen, klaren Zuständigkeiten und tragfähigen Finanzierungswegen widerspiegeln.

Von einzelnen Projekten zu verlässlichen Strukturen

Für Genesungsbegleiter ist die Frage der Anerkennung unmittelbar mit beruflichen Perspektiven verbunden. Wer eine EX-IN-Qualifizierung absolviert, bringt nicht nur persönliche Erfahrung, sondern auch erlernte Kompetenzen für eine professionelle Tätigkeit mit.

Wenn Einsatzmöglichkeiten überwiegend projektbezogen bleiben, erschwert dies langfristige Beschäftigung, berufliche Entwicklung und den Aufbau kontinuierlicher Unterstützungsangebote.

Eine verlässlichere Einbindung könnte dagegen dazu beitragen,

  • Genesungsbegleitung stärker in bestehende Hilfen zur sozialen Teilhabe einzubeziehen,

  • die Zusammenarbeit zwischen Genesungsbegleiter und anderen Berufsgruppen zu festigen,

  • Übergänge zwischen Klinik, ambulanten Angeboten und dem Alltag besser zu gestalten,

  • berufliche Perspektiven für qualifizierte Genesungsbegleiter zu verbessern,

  • Menschen mit psychischen Krisenerfahrungen mehr Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Unterstützung zu eröffnen.

Dafür braucht es mehr als einzelne positive Beispiele. Erforderlich sind ein gemeinsames Verständnis der Aufgaben und Kompetenzen, geeignete Qualifizierungs- und Qualitätsstandards sowie transparente Wege zur Leistungsbewilligung und Vergütung.

Was jetzt in Hessen wichtig ist

Die Entwicklung in Rheinland-Pfalz kann für Hessen ein Anlass sein, die bestehenden Möglichkeiten konsequent weiterzuentwickeln. Dabei geht es nicht darum, Regelungen eines anderen Bundeslandes ungeprüft zu übernehmen. Vielmehr sollte geprüft werden, welche Erfahrungen übertragbar sind und welche landesspezifischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

Aus Sicht des EX-IN Rhein Main e. V. sind dabei insbesondere folgende Fragen relevant:

1. Klare Rahmenbedingungen schaffen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit qualifizierte Genesungsbegleiter im Rahmen der Eingliederungshilfe eingesetzt werden können? Welche Rolle spielen die EX-IN-Qualifizierung, fachliche Begleitung und die konkrete Leistungsbeschreibung?

2. Finanzierung verlässlich gestalten

Wie können Leistungen der Genesungsbegleitung so vereinbart und vergütet werden, dass sie nicht dauerhaft von befristeten Projektmitteln oder Einzelinitiativen abhängig bleiben?

3. Zusammenarbeit stärken

Wie können Träger der Eingliederungshilfe, Kliniken, ambulante Dienste, Selbsthilfeorganisationen, Kostenträger und Genesungsbegleiter gemeinsam tragfähige Einsatzmodelle entwickeln?

4. Erfahrungswissen verbindlich beteiligen

Menschen mit eigener Psychiatrieerfahrung sollten nicht nur über ihre persönlichen Erfahrungen berichten dürfen. Sie sollten auch an der Planung, Gestaltung und Weiterentwicklung der Hilfesysteme beteiligt sein – als qualifizierte Mitarbeitende und als gleichberechtigte Partner im fachlichen Dialog.

EX-IN Rhein Main e. V.: Erfahrungswissen sichtbar machen und Perspektiven eröffnen

Als Verein, der sich für die EX-IN-Qualifizierung und die Stärkung von Genesungsbegleitung einsetzt, sehen wir in dieser Entwicklung einen wichtigen Impuls für die weitere Diskussion in Hessen.

Es geht um die Anerkennung einer besonderen fachlichen Kompetenz, um die Qualität psychosozialer Unterstützung und um die Frage, wie Menschen mit psychischen Krisenerfahrungen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Die Entwicklung in Rheinland-Pfalz zeigt, dass eine stärkere strukturelle Verankerung von Peer-Beratung möglich ist, wenn fachliche Überzeugungsarbeit, rechtliche Klärung und politische Gestaltung zusammenkommen.

Für Hessen sollte daraus die Frage entstehen, wie vorhandene rechtliche Möglichkeiten besser genutzt und offene Fragen zur Anerkennung und Finanzierung verbindlich geklärt werden können.

Genesungsbegleitung sollte nicht davon abhängen, ob gerade ein Projekt gefördert wird oder eine einzelne Einrichtung ihre Bedeutung erkannt hat. Sie verdient eine verlässliche Perspektive als Bestandteil eines personenzentrierten psychiatrischen Hilfesystems.

Denn Recovery bedeutet mehr als die Abwesenheit von Krankheit. Es bedeutet, eigene Ziele zu entwickeln, Selbstbestimmung zu erfahren und das eigene Leben nach den persönlichen Vorstellungen gestalten zu können. Qualifizierte Genesungsbegleitung kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

EX-IN Rhein Main e. V. setzt sich dafür ein, dass Erfahrungswissen als Kompetenz anerkannt, Genesungsbegleitung nachhaltig gestärkt und ihre Möglichkeiten in Hessen weiterentwickelt werden.

Zukunftsaussichten